Von K.P. am 07. September 2009 keine Kommentare Archiv
Aufgabe der "Strategischen Umweltprüfung" (SUP) ist es, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten.
Unter Festlegung von Entwicklungszielen können verschiedene strategische Handlungsalternativen aufgezeigt und bewertet werden. Die SUP kann bei sämtlichen der Projektebene vorgelagerten Planungsaktivitäten durchgeführt werden.
Um strategische Überlegungen in Hinblick auf einen vorsorgenden Umweltschutz bereits auf höheren Planungsebenen ansetzen zu können, wurde am 27. Juni 2001 die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, die Beurteilungsgrundlagen im Rahmen der Ausarbeitung und Annahme umwelterheblicher Pläne und Programme zu verbessern und so ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und Fortschritte auf dem Weg einer nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten.
